MX weekend Möggers
ADAC MX Masters
18. - 19. Juni 2022
Camping
Kosten:
- EUR 10 pro Auto bzw. Zelt für das ganze Wochenende
Jeder, der seinen Aufenthalt beim MX weekend Möggers 2022 etwas ausdehnen will, kann das zur Verfügung gestellte und gekennzeichnete Campinggelände nutzen.
Ab Donnerstag bis inkl. Montag kann der Campingplatz genutzt werden.
- Es stehen fix installierte sanitäre Anlagen (Duschen und WC's) zur Verfügung.
- Am Samstag- und Sonntagmorgen gibts für alle ein frisches Frühstück direkt beim Campingplatz.
Alle Personen, die das Gelände betreten, akzeptieren unsere Campingregeln.
Campingregeln
Die folgenden Regelungen sind verbindlich und von allen Personen, die sich im Camping Areal aufhalten, zu beachten:
- Umweltschutz/Müll: Bitte helft mit, die Umwelt zu schützen und haltet euren Campingplatz sauber!
- Unruhe stiften: Wer auf dem Festgelände Unruhe stiftet, an einer Rauferei beteiligt ist oder sonst die Ordnung durch beispielsweise Lärm stört, kann ohne jeden Ersatzanspruch vom Gelände verwiesen werden.
- Das Graben von Löchern auf dem gesamten Camping Areal ist verboten.
- Das Campen ist nur im dafür vorgesehenen und abgesperrten Bereich erlaubt.
- Verbotene Gegenstände:
Ø Waffen (laut Österreichischem Waffengesetz)
Ø Feuerwerkskörper
Ø Illegale Substanzen und Drogen
Ø Sonstiger Sperrmüll
--> sollten Sie Ihren 4-beinigen Freund mit auf das MX weekend Mögger nehmen wollen, dann dürfen Sie das gerne tun. Jedoch liegt jegliche Verantwortung bei Ihnen und wir setzen voraus, dass er keine Spuren auf unserem Veranstaltungsgelände oder den benachbarten Wiesen hinterlässt. Dafür bitte wir um Ihr Verständnis!
Verantwortlichkeiten
- Für Schäden, Diebstahl und Vandalismus jeglicher Art wird keine Haftung übernommen.
- Für mitgenommene und am Campingplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
- Parken auf eigene Gefahr, es gilt die StVO.
- Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Camping Platz erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Daher haftet der Veranstalter weiters nicht für Personen- und Sachschäden.
- Nach Veranstaltungsende bzw. nach der Sperre des Campingplatzes übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung, die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Campingplatz befinden bzw. diesen nach der Sperre/Veranstaltungsende wieder betreten, steht.